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Teilnahmebedingungen

1.1. Dieser Wettbewerb wird von der James Dyson Foundation organisiert und verwaltet, einer in England und Wales unter der Nummer 1099709 eingetragenen Wohltätigkeitsorganisation.

1.2. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem als James Dyson Award bekannten Wettbewerb.

1.3. Mit der Teilnahme am James Dyson Award und der Abgabe einer Einreichung (wie unten definiert) erklären sich alle Teilnehmenden mit der vollständigen Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen einverstanden.

1.4. Die Teilnahme am James Dyson Award ist derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (und ihren Familien) der Dyson Unternehmensgruppe und/oder der James Dyson Foundation untersagt.

1.5. Die James Dyson Foundation behält sich das Recht vor, den James Dyson Award nach eigenem Ermessen zu stornieren oder auszusetzen, wenn Gründe, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, die Verwaltung oder die ordnungsgemäße Teilnahme am James Dyson Award beeinträchtigen.

1.6. Die James Dyson Foundation übernimmt keine Verantwortung für postalische, technische oder natürliche Umstände, die den Erhalt und/oder die Bewertung einer Einreichung verhindern.

1.7. Diese Bedingungen unterliegen in jeder Hinsicht dem englischen Recht. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte in Bezug auf alle Streitigkeiten (ob vertraglich oder außervertraglich), die sich aus oder in Verbindung mit diesen Teilnahmebedingungen oder dem James Dyson Award ergeben.

1.8. Die James Dyson Foundation behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, indem sie aktualisierte Teilnahmebedingungen unter www.jamesdysonaward.org/ (der „Website“) veröffentlicht.

1.9 Werden diese Teilnahmebedingungen in einer anderen Sprache als Englisch bereitgestellt, so gilt im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit die englische Version dieser Teilnahmebedingungen.

2.1. Vorbehaltlich Klausel 2.2 müssen alle Teilnehmenden, um am James Dyson Award teilnehmen zu können, am Tag der Einreichung ihres Beitrags mindestens 18 Jahre alt sein und entweder:

2.1.1. An einem Grund-/Bachelor- oder Aufbaustudiengang oder einer Ausbildung auf Level 6 oder 7 in Ingenieurwissenschaften, Design oder einer verwandten Disziplin eingeschrieben sein (und mindestens ein Semester an einem solchen Studiengang eingeschrieben gewesen sein), an einer Einrichtung im teilnahmeberechtigten Land (wie unten definiert), für das ihr Beitrag eingereicht wird; oder

2.1.2. Innerhalb der letzten vier Jahre einen Grund-/Bachelor- oder Aufbaustudiengang oder eine Ausbildung auf Level 6 oder 7 in Ingenieurwissenschaften, Design oder einer verwandten Disziplin an einer Einrichtung im teilnahmeberechtigten Land, für das ihr Beitrag eingereicht wird, abgeschlossen haben.

2.2. Bei Teambeiträgen müssen alle Teammitglieder am Tag der Einreichung mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens ein Teammitglied („Teamleiterin“ bzw. „Teamleiter“) muss die in Abschnitt 2.1 genannten Teilnahmekriterien erfüllen, damit das Team für den James Dyson Award in Frage kommt. Alle anderen Teammitglieder müssen an diesem Tag Studierende an einer Hochschule sein oder innerhalb der letzten vier Jahre ein Studium in einer beliebigen Fachrichtung abgeschlossen haben oder an einer Ausbildung auf Level 6 oder Level 7 teilnehmen oder diese in den letzten vier Jahren abgeschlossen haben. Teambeiträge sind auf maximal 10 Mitglieder beschränkt.

2.2.1 Bei Teams mit Mitgliedern aus mehreren Ländern wird das teilnahmeberechtigte Land des Teams durch das Land bestimmt, in dem sich die „Teamleiterin“ bzw. der „Teamleiter“ befindet.

2.2.2 Im Falle von Studierenden, die im Ausland studieren oder an einem Austauschprogramm teilnehmen, müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber für den James Dyson Award in dem teilnahmeberechtigten Land bewerben, in dem ihr Grund-/Bachelor- oder Aufbaustudiengang oder ihre Ausbildung auf Level 6 oder Level 7 verliehen wird.

2.3. Alle Teilnehmenden müssen auf angemessene Anfrage der James Dyson Foundation umgehend schriftlich nachweisen, dass sie die in dieser Klausel 2 festgelegten Teilnahmekriterien erfüllen. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel der James Dyson Foundation ist die James Dyson Foundation (nach eigenem Ermessen) dazu berechtigt, Folgendes zu tun, wenn eine Teilnehmende bzw. ein eine Teilnehmender solche Nachweise nicht zur angemessenen Zufriedenheit der James Dyson Foundation vorlegen kann oder wenn die James Dyson Foundation anderweitig feststellt, dass Teilnehmende die Teilnahmekriterien nicht erfüllen:

2.3.1. einen Beitrag abzulehnen;

2.3.2. die Teilnahme einer bzw. eines Teilnehmenden (oder des Teams dieser bzw. dieses Teilnehmenden) am James Dyson Award zu beenden;

2.3.3. die Vergabe eines Preises an eine Teilnehmende bzw. einen Teilnehmenden (oder das Team der bzw. des Teilnehmenden) verweigern; oder

2.3.4. die sofortige Rückzahlung eines an eine Teilnehmende bzw. einen Teilnehmenden (oder das Team der bzw. des Teilnehmenden) vergebenen Geldpreises verlangen.

2.4. Für die Zwecke von Klausel 2.2 gelten, sofern nicht anders schriftlich von der James Dyson Foundation vereinbart, die folgenden Dokumente als angemessener Nachweis dafür, dass die Teilnehmenden die Teilnahmekriterien erfüllen (im .doc-, .pdf- oder .jpeg-Format):

2.4.1. eine Kopie eines unterschriebenen Schreibens der Tutorin bzw. des Tutors oder der Dozentin bzw. des Dozenten der oder des Teilnehmenden, in dem bestätigt wird, dass sie bzw. er einen bestimmten Kurs an einer bestimmten Universität besucht;

2.4.2. eine Kopie des Abschlusszeugnisses der bzw. des Teilnehmenden;

2.4.3. eine Kopie eines unterschriebenen Schreibens der Bildungseinrichtung der/des Teilnehmenden an die JDF, in dem der Ort und der Abschluss der bzw. des Teilnehmenden bestätigt werden;

2.4.4. eine Kopie eines unterschriebenen Schreibens des Arbeitgebers der/des Teilnehmenden, aus dem hervorgeht, dass sie bzw. er an einer Ausbildung auf Level 6 oder Level 7 teilnimmt; oder

2.4.5. eine Kopie des Ausbildungszertifikats der bzw. des Teilnehmenden.

2.5. Die Länder, in denen der James Dyson Award von der James Dyson Foundation durchgeführt wird (jeweils ein „teilnahmeberechtigtes Land“), sind auf der Website aufgeführt. Die Liste der teilnahmeberechtigten Länder kann von Zeit zu Zeit von der James Dyson Foundation nach eigenem Ermessen aktualisiert werden.

3.1. Um am James Dyson Award teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmenden ein Profil ihrer Erfindung („Erfindung“) auf die Website hochladen (ein „Beitrag“). Die Teilnehmenden sollten sicherstellen, dass ihr Beitrag mindestens Folgendes enthält:

3.1.1. den Namen der Erfindung, der in allen Mitteilungen und Medienberichten über die Erfindung erscheint;

3.1.2. eine knappe Beschreibung (nicht länger als 200 Wörter) der Erfindung, in der ihr Hauptzweck und ihre Funktion dargelegt werden, die das gelöste Problem und die Art und Weise, wie die Erfindung dies erreicht, beschreiben sollte;

3.1.3. eine Erklärung der Inspiration hinter der Erfindung sowie die persönliche Motivation der/des Teilnehmenden;

3.1.4. eine Erklärung, wie die Erfindung funktioniert;

3.1.5. eine Erklärung des Entwicklungsprozesses, den die Teilnehmenden/das Team zur Entwicklung der Erfindung durchlaufen haben;

3.1.6. eine Erklärung, was die Erfindung anders macht, einschließlich einer Erklärung, wie sie sich von anderen Produkten unterscheidet, die bereits auf dem Markt sind;

3.1.7. eine Erklärung der Zukunftspläne für die Erfindung, einschließlich der weiteren Designentwicklung;

3.1.8. Bilder in niedriger Auflösung, einschließlich (ohne Einschränkung):

3.1.8.1. Skizzen;

3.1.8.2. Pläne;

3.1.8.3. 3D-Modelle oder Prototypen; und

3.1.8.4. fotorealistische 3D-CAD-Renderings (optional); und

3.1.9. ein hochauflösendes (300 dpi) Bild der Erfindung auf weißem Hintergrund.

3.2. Die Teilnehmenden müssen sich bemühen, auch ein Video des Konzepts oder Prototyps in Aktion bereitzustellen.

3.3. Die Teilnehmenden müssen alle schriftlichen Elemente eines Beitrags in englischer Sprache einreichen. Eine Version des Beitrags in der Muttersprache der/des Teilnehmenden kann ebenfalls eingereicht werden.

3.4. Teilnehmende können Beiträge für so viele Erfindungen einreichen, wie sie möchten, aber nicht mehr als einen Beitrag pro Erfindung.

3.5. Die James Dyson Foundation akzeptiert keine Beiträge, die Schimpfwörter, Pornografie, anstößige Bilder oder Verweise enthalten oder die Rechte Dritter verletzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte). Die James Dyson Foundation behält sich das Recht vor, Beiträge abzulehnen, die sie (nach vernünftigem Ermessen) als unvollständig oder mit unangemessenem Inhalt erachtet oder deren Englischstandard nicht ausreichend ist.

3.6. Mit der Teilnahme am James Dyson Award akzeptiert die bzw. der Teilnehmende, dass der Beitrag (einschließlich aller in Abschnitt 3.1 und 3.2 beschriebenen Materialien) öffentlich zugänglich gemacht wird und von Mitgliedern der Öffentlichkeit über alle Medienkanäle, einschließlich des Internets, geteilt werden kann. Vorbehaltlich Abschnitt 3.7 akzeptiert die bzw. der Teilnehmende außerdem, dass die James Dyson Foundation der bzw. dem Teilnehmenden gegenüber keine Geheimhaltungspflicht in Bezug auf den Beitrag hat.

3.7. Die James Dyson Foundation behandelt die Kontaktdaten aller Teilnehmenden vertraulich und gibt sie nicht ohne die schriftliche Zustimmung der bzw. des Teilnehmenden an Dritte weiter. Die Teilnehmenden akzeptieren, dass sie dafür verantwortlich sind, dass ihr Beitrag keine Kontaktdaten oder andere persönlich identifizierbare Informationen enthält, und die James Dyson Foundation übernimmt keine Haftung im Falle eines Versäumnisses der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers in dieser Hinsicht.

3.8. Auf angemessene Anfrage der James Dyson Foundation stellen die Teilnehmenden Materialien bezüglich der Erfindung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelle und Prototypen) für Ausstellungs- und Präsentationszwecke her. Die James Dyson Foundation übernimmt die Kosten für den Transport dieser Materialien zu und von den gewünschten Orten und versichert die Gegenstände gegen Verlust und Beschädigung. Alle Gegenstände werden an die Eigentümerin bzw. den Eigentümer zurückgegeben, sobald alle Werbe- und Promotionaktivitäten rund um den James Dyson Award und zukünftige Auszeichnungen abgeschlossen sind.

4.1. Die Website ist ab dem 12. März 2025 für Einreichungen geöffnet und wird am 16. Juli 2025 um 11.59 Uhr PST geschlossen. Die James Dyson Foundation ist nicht verantwortlich für nach diesem Zeitpunkt eingehende Einreichungen und akzeptiert diese nicht.

4.2. Im Juli 2025 wählt eine Jury aus lokalen Juroren in jeder Region bis zu drei Erfindungen aus jedem teilnahmeberechtigten Land aus, die sie für die besten hält. Die James Dyson Foundation stellt sicher, dass die Juroren Akademiker oder Fachleute mit technischer oder gestalterischer Expertise sind und dass die Erfindungen ausschließlich nach ihren Verdiensten und ihrer Qualität beurteilt werden. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die James Dyson Foundation behält sich das Recht vor, keine „nationalen Gewinnerprojekte“ aus den Einsendungen auszuwählen, die in einem teilnahmeberechtigten Land eingereicht wurden, falls der Wettbewerb keine geeigneten Gewinnerprojekte hervorbringt. Die Entscheidung, ob es für jedes teilnahmeberechtigte Land geeignete Gewinnerprojekte gibt, liegt im Ermessen der Treuhänder der James Dyson Foundation. Wenn es keine geeigneten Gewinnerprojekte gibt, wird das Preisgeld gemäß Klausel 4.11.1 nicht vergeben.

4.3. Die James Dyson Foundation stellt sicher, dass den Juroren gemäß Klausel 3.7 die Kontaktdaten der Teilnehmenden nicht zur Verfügung stehen. Insgesamt werden von den lokalen Jurys (bestehend aus bis zu drei Erfindungen aus jedem teilnahmeberechtigten Land) bis zu 84 Erfindungen ausgewählt (die „Shortlist“). Die in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen und Bewerber kommen in eine zweite Bewertungsrunde. Jede Jury aus lokalen Juroren wählt außerdem eine Erfindung aus der Shortlist als „nationales Gewinnerprojekt“ aus jedem teilnahmeberechtigten Land aus.

4.4. In der zweiten Runde wird die Auswahlliste von einer Fachjury, bestehend aus erfahrenen Ingenieurinnen und Ingenieuren des Unternehmens Dyson, weiter geprüft, die die Shortlist auf die Erfindungen reduziert, die sie für die besten 20 hält (die „endgültige Shortlist“). Die James Dyson Foundation stellt sicher, dass die endgültige Shortlist ausschließlich auf der Grundlage der Leistung der Teilnehmer erfolgt, die auf die Ausschreibung reagiert haben – es wird nicht notwendigerweise ein Teilnehmer aus jedem teilnahmeberechtigten Land ausgewählt.

4.5. Die Treuhänder der James Dyson Foundation wählen nach eigenem Ermessen die Gewinner sowie etwaige Zweitplatzierte auf internationaler Ebene aus der endgültigen Shortlist aus. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die James Dyson Foundation behält sich das Recht vor, in einem Jahr mehr als ein Gewinnerprojekt auf internationaler Ebene auszuzeichnen und kein zweitplatziertes Projekt auf internationaler Ebene auszuwählen, wenn der Wettbewerb keine geeigneten Zweitplatzierten hervorbringt. Die Entscheidung über die Anzahl der Gewinnerprojekte und darüber, ob es einen oder mehrere geeignete zweitplatzierte Projekte gibt, liegt im Ermessen der Treuhänder der James Dyson Foundation. Wenn es mehr als einen Gewinner oder Zweitplatzierten gibt, wird das Preisgeld gemäß Klausel 4.8 oder 4.9 gleichmäßig unter den Gewinnern oder Zweitplatzierten aufgeteilt, es sei denn, die Treuhänder der James Dyson Foundation beschließen, in einem Jahr zusätzliches Preisgeld zu vergeben. Wenn es keinen geeignetes zweitplatziertes Projekt gibt, wird das Preisgeld gemäß Klausel 4.9.1 nicht vergeben.

4.6. Ab 2020 wählen die Treuhänder der James Dyson Foundation nach eigenem Ermessen das Gewinnerprojekt im Bereich Nachhaltigkeit aus. Dies ist der beste Beitrag, der ein Nachhaltigkeitsthema behandelt oder Nachhaltigkeit in den Designprozess, die Materialien oder die Herstellung integriert hat. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die James Dyson Foundation behält sich das Recht vor, den Nachhaltigkeitspreis nicht zu vergeben, falls der Wettbewerb keinen geeigneten Gewinner hervorbringt. Die Entscheidung, ob es ein geeignetes Gewinnerprojekt gibt, liegt im Ermessen der Treuhänder der James Dyson Foundation. Wenn es kein geeignetes Gewinnerprojekt gibt, wird das Preisgeld des Nachhaltigkeitspreises gemäß Klausel 4.11.1 nicht vergeben.

4.7. Die Gewinner- und zweitplatzierten Projekte auf internationaler Ebene werden im November 2025 bekannt gegeben.

4.8. Der Preis für das Gewinnerprojekt des James Dyson Awards auf internationaler Ebene beträgt:

4.8.1. 30.000 £ für die Gewinnerin bzw. den Gewinner oder das siegreiche Team; und

4.8.2. eine James Dyson Award-Urkunde.

4.9. Die Zweitplatzierten des James Dyson Award auf internationaler Ebene erhalten:

4.9.1. 5.000 £ für die/den Teilnehmenden (oder gegebenenfalls das Team); und

4.9.2. eine James Dyson Award-Urkunde.

4.10. Die Top 20 des James Dyson Award erhalten:

4.10.1 eine James Dyson Award-Urkunde.

4.11. Der Preis für das Gewinnerprojekt in der Kategorie Nachhaltigkeit beträgt:

4.11.1. 30.000 £ für die Gewinnerin bzw. den Gewinner oder das Gewinnerteam.

4.12. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Treuhänder der James Dyson Foundation erhält die Gewinnerin bzw. der Gewinner auf nationaler Ebene aus jedem teilnahmeberechtigten Land:

4.12.1. 5.000 £ für die Teilnehmenden (oder gegebenenfalls das Team); und

4.12.2. eine James Dyson Award-Urkunde.

4.13. Die Zweitplatzierten des James Dyson Award auf nationaler Ebene erhalten:

4.13.1. eine James Dyson Award-Urkunde.

4.14. Alle Geldpreise werden, wenn möglich, in der Landeswährung der Teilnehmenden zum Wechselkurs ausgezahlt, der am Tag der Bekanntgabe des Gewinnerin bzw. des Gewinners des jeweiligen Preises gilt. Die James Dyson Foundation zahlt (oder veranlasst die Zahlung) alle anfallenden Beträge innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe der Gewinnerin bzw. des Gewinners auf internationaler Ebene im November 2025 auf das von der Gewinnerin bzw. dem Gewinner angegebene Bankkonto. Die James Dyson Foundation ist nicht dafür verantwortlich, Abzüge vom Preisgeld aufgrund der Steuervorschriften eines Landes oder einer Region zu zahlen. Wenn einem Team ein Geldpreis zusteht, überweist die James Dyson Foundation den fälligen Betrag auf das angegebene Bankkonto und ist nicht für die Aufteilung dieses Betrags unter den Teammitgliedern verantwortlich.

4.15. Lehnt die Gewinnerin bzw. der Gewinner den Preis ab, entscheidet die James Dyson Foundation (nach eigenem Ermessen), wie das Preisgeld verteilt wird (falls überhaupt), und die Gewinnerin bzw. der Gewinner hat keinerlei Rechte in Bezug auf das Preisgeld oder dessen Verteilung.

4.16. Alle Teilnehmenden akzeptieren:

4.16.1. dass die James Dyson Foundation weder an der Beurteilung von Erfindungen beteiligt ist noch darauf Einfluss hat; und

4.16.2. dass die Entscheidungen der Jury endgültig und bindend sind und keine weitere Korrespondenz oder Diskussion geführt wird.

5.1. Der James Dyson Award ist nicht dafür verantwortlich, geistige Eigentumsrechte in Bezug auf eine Erfindung zu erhalten oder zu überprüfen. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, den Schutz für eine eingereichte Erfindung vor der Einreichung des entsprechenden Beitrags sicherzustellen. Nachweise für Patente, Geschmacksmusteranmeldungen oder -registrierungen, Markenanmeldungen oder -registrierungen, andere Rechte, Genehmigungen oder Anwendungen sollten im Rahmen der Einreichung aufgeführt werden.

5.2. Mit der Einreichung eines Beitrags bestätigt jede Teilnehmende bzw. jeder Teilnehmende, dass die Eigentums- oder Lizenzrechte am gesamten entsprechenden geistigen Eigentum (und der Urheberpersönlichkeitsrechte) der Erfindung vorliegen.

5.3. Die Teilnehmenden stellen die James Dyson Foundation und das Unternehmen Dyson vollständig von allen Kosten, Ausgaben (einschließlich Rechtskosten), Schäden, Verlusten oder Verbindlichkeiten frei, die der James Dyson Foundation und/oder dem Unternehmen Dyson (wie auch immer) als Folge (direkt oder indirekt) der Verletzung der geistigen Eigentumsrechte eines Dritten durch den Teilnehmenden entstehen. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt: Wenn der betreffende Beitrag von einem Team eingereicht wird, ist die Haftung jedes Teammitglieds gemäß dieser Klausel gesamtschuldnerisch.

5.4. Vorbehaltlich Klausel 5.4 gewährt jede bzw. jeder Teilnehmende der James Dyson Foundation hiermit eine weltweite, unwiderrufliche, unbefristete und unentgeltliche Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung) zur Nutzung, Darstellung, Veröffentlichung, Verbreitung und Anpassung der in einem Beitrag eingereichten Materialien zum Zwecke der Werbe- und Promotionaktivitäten des James Dyson Award und/oder der James Dyson Stiftung.

5.5. Alle geistigen Eigentumsrechte an der Erfindung bleiben (zwischen den Parteien) zu jeder Zeit Eigentum der Einreichin bzw. des Einreichers. Weder diese Teilnahmebedingungen noch die Teilnahme von Teilnehmenden am James Dyson Award führen zu einer Abtretung oder Lizenzierung von geistigen Eigentumsrechten an der Erfindung an die James Dyson Foundation oder Dritte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Unternehmen Dyson).

 

6.1. Nichts in diesen Teilnahmebedingungen soll so ausgelegt werden, dass die Haftung einer Partei für Todesfälle oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit oder Betrug dieser Partei verursacht wurden, oder für jegliche andere Haftung, die nach dem Gesetz nicht wirksam eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

6.2. Vorbehaltlich Klausel 6.1 übernimmt die James Dyson Foundation keine Haftung für indirekte oder Folgeverluste oder -schäden (aus welchem Grund auch immer diese entstehen).

6.3. Unbeschadet aller anderen ihr zustehenden Rechte oder Rechtsmittel ist die James Dyson Foundation berechtigt, die Teilnahme von Einzelpersonen (oder eines Teams) am James Dyson Award durch schriftliche Mitteilung aufgrund eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen oder aufgrund einer Verunglimpfung der James Dyson Foundation und/oder des Unternehmens Dyson zu beenden.

6.4. Eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer kann ihre bzw. seine Teilnahme am James Dyson Award jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an die James Dyson Stiftung zurückziehen. Wurde ein Beitrag von einem Team eingereicht, so gilt der Beitrag erst dann als zurückgezogen, wenn jedes Teammitglied die James Dyson Stiftung schriftlich darüber informiert hat.

7.1. Mit der Einreichung eines Beitrags ermächtigen die Teilnehmenden die James Dyson Foundation ausdrücklich, die während des Registrierungsprozesses erfassten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verwaltung des James Dyson Award zu verwenden. Die James Dyson Foundation erfasst, speichert, verwendet, handhabt und verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden gemäß ihrer Datenschutzrichtlinie (verfügbar auf der Website) und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften. Die Teilnehmenden sind jederzeit berechtigt, per E-Mail oder Brief an die James Dyson Foundation auf ihre von der James Dyson Foundation gespeicherten personenbezogenen Daten zuzugreifen oder diese zu ändern.

7.2. Die James Dyson Foundation gibt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiter.

8.1. Alle Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, auf angemessene schriftliche Anfrage der James Dyson Foundation an allen Werbe- und Promotionaktivitäten rund um den James Dyson Award und zukünftige Auszeichnungen in allen teilnahmeberechtigten Ländern teilzunehmen. Die James Dyson Foundation übernimmt die Kosten für Reise und Unterkunft der Teilnehmenden und erstattet (vorbehaltlich der Vorlage angemessener Nachweise) alle angemessenen Kosten, die den Teilnehmenden durch die Teilnahme an solchen Aktivitäten entstehen.

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